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Unsere Empathie sagt:
"Auch Männer, Väter & Jungs
haben Nöte!
"

Im Februar wurde 

vonseiten des Inner-Circle die
Arbeitsgruppe Women4Men
ins Leben gerufen:

Nächster Termin ist am
15. Sept. um 16:30,
LIVE am Symposium 2022.

 

Ursi Mohr stellt die Ergebnisse einer Straßen-Befragungs-Aktion der Gruppe "Women4Men" vor. Außerdem spricht sie über Ergebnisse ihrer Arbeit als "die Männerberaterin".


Sei auch Du mit dabei und bring Deine Ideen mit ein! 



Ursi Mohr leitet die Treffen. Sie schreibt:
"Es wird mich freuen, vielleicht wieder das eine oder andere 'neue Gesicht' dabei zu sehen.
Wir haben in den letzten Treffen inhaltlich an unseren Leitsätzen gearbeitet und unserem 'Strategieplan'
 konkretisiert,
der uns einem künftig ausgewogenen 
Gender-Lobbying näher bringt. Es geht darum,
unser Empathie-Anliegen
 
in der Öffentlichkeit
neu zu ankern. Wie wollen wir vorgehen?
Auch Deine Initiativkraft ist wichtig, damit wir diese gemeinsame Wirkung – twogether – erzielen.
"

Du bist herzlich eingeladen, beim Teil der Gruppe zu werden. Komm einfach mal,
um Dir die Sache anzusehen. 
Ob Du dann dabei bleibst oder nicht,
kannst Du gern danach entscheiden.

​

 

Wer interessiert ist, kontaktiert bitte: 

Ursi Mohr: Tel.: +43(0) 660 682 53 43  
(Du bekommst dann den ZOOM-Link zugesandt)

Wir freuen uns über Dein Interesse.
Melde Dich bei uns.

12 Thesen zum Erziehungsgehalt

Elterliche Erziehungsverantwortung ist Geld wert! Sie ist die Existenzgrundlage der Gesellschaft und sichert ihre Zukunftsfähigkeit Das Erziehungsgehalt ist: • eine leistungsgerechte Bezahlung Das Erziehungsgehalt ist die gerechte Bezahlung für die von den Eltern geleistete Fürsorge- und ErziehungsARBEIT. Auch wenn Eltern sich dafür entscheiden, ihre Kinder zum Teil nicht selbst zu betreuen, haben sie entsprechend unserem Grundgesetz (GG Art. 6.2) die alleinige Erziehungsverant- wortung und gestalten dadurch ihren individuellen Kulturraum Familie als Wurzelgrund einer plura- listischen Gesellschaft. Das Erziehungsgehalt ermöglicht den Fortbestand dieser von den Eltern getra- genen Verantwortung im Sinne einer für die Gesellschaft unentbehrlichen geldwerten Leistung. Es ist also weder Lohnersatz noch Sozialtransfer oder ein Bedingungsloses Grundeinkommen sondern ein paralleles Umlageverfahren für Kinder als Gegenstück zum Umlageverfahren bei der gesetzlichen Rente. • Teil der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung Die elterliche Erziehungs- und Betreuungsarbeit ist in unserer Gesellschaft mit einem hohen Armuts- risiko verbunden, obwohl sie wesentlich die Basis schafft für das Funktionieren des Erwerbsarbeits- markts in der Zukunft (Humankapital). Sie ist als geldwerte Dienstleistung Teil der volkswirtschaftli- chen Wertschöpfung. • die wirtschaftliche Umsetzung des GG Art. 6 Das Erziehungsgehalt leitet sich auch ab aus GG Art. 6, der das vorrangige Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder und den Schutz der Mutter festschreibt. Nachdem die aktuelle Politik jedoch ausschließlich die Fremdbetreuung subventioniert, entstehen für viele Eltern ökonomische Zwänge, die dieses Grundrecht aushöhlen und die frühzeitige Fremdbetreuung erzwingen. • die Garantie für Wahlfreiheit Erst das Erziehungsgehalt als leistungsgerechte Bezahlung ermöglicht Müttern und Vätern die tat- sächliche Wahlfreiheit in der individuellen Entscheidung zwischen Erwerbs- und Erziehungsarbeit. Es ist damit Bestandteil einer freiheitlichen Grundordnung. Seine Verwendung liegt in der freien Ent- scheidung der Eltern. Das heißt, es kann bei Erwerbstätigkeit beider Eltern auch für die Finanzierung der Betreuung durch Dritte eingesetzt werden. Dagegen hat die gegenwärtige Vereinbarkeitspolitik die Fremdbetreuung zur Voraussetzung mit der Gefahr der Verstaatlichung der Erziehung. Sie untergräbt die Wahlfreiheit und den Pluralismus der Gesellschaft. • die Antwort auf den Leistungszusammenhang zwischen den Generationen Das Erziehungsgehalt ist also das notwendige Gegenstück zu einem Alterssicherungssystem, das bis heute nur den Aufwand für die Rente sozialisiert, die Kosten für die Betreuung und Begleitung von Kindern dagegen den Familien überlassen hat. Für einen gerechten Leistungszusammenhang zwischen den Generationen müssen die Zeiten der Erziehungsarbeit in den volkswirtschaftlichen Kreislauf inte- griert werden. Das heißt, dass parallel zur bestehenden Rentenversicherung ein zweites Umlagesystem für das Erziehungsgehalt notwendig ist.• moderne Familienpolitik Die Aktualität der Forderung nach Bezahlung der elterlichen Fürsorgearbeit resultiert auch aus der zunehmenden Aufl ösung traditioneller Familienstrukturen und Rollenbilder mit der Folge einer wach- senden Anzahl kinderloser Haushalte auf der einen Seite und Alleinerziehender auf der anderen Seite. Doch auch Kinderlose haben ihren Teil zur Zukunftssicherung der Gesellschaft beizutragen, die Eltern im Sinne eines öffentlichen Gutes zur Verfügung stellen. • unabhängig von der jeweiligen Familienform Mütter und/oder Väter leisten Familienarbeit, unabhängig von der jeweiligen Familienform, in der sie leben. Damit ist auch der Anspruch auf Erziehungsgehalt nicht daran gebunden. Es trägt dem ver- fassungsgemäßen Schutz der Familie Rechnung im Sinne des Schutzes jeder Verantwortungsgemein- schaft zwischen Eltern und Kindern, unabhängig vom Schutz der Ehe. • die Voraussetzung für eine gemeinsame Elternschaft nach einer Trennung Das Erziehungsgehalt würdigt und sichert den Partner, der die Verantwortung für die Kinder jeweils übernimmt. Es sichert auch die gemeinsame Betreuung der Kinder durch die Eltern im Trennungsfall. Die fi nanzielle Unabhängigkeit der Partner bildet die Grundlage für eine bleibende Verantwortungsge- meinschaft der Eltern für ihre Kinder und trägt dazu bei, seelische Kränkungen von Trennungskindern zu lindern. • elterliche Emanzipation gegenüber dem Erwerbsarbeitsmarkt Das Erziehungsgehalt schafft Gleichberechtigung der in der Familie Erziehenden und Betreuenden mit den Teilnehmer/innen am Erwerbsarbeitsmarkt. Im Interesse unserer Kinder darf Familienarbeit nicht länger als Nicht-Wert gehandelt werden. Sie ist die Grundlage für Individualität und Vielfalt. Ihre leistungsgerechte Bewertung emanzipiert die Familien gegenüber dem Erwerbsarbeitsmarkt. • die Grundlage für eine wirkliche Gleichberechtigung der Geschlechter Durch die fi nanzielle Anerkennung der in der Familie geleisteten Fürsorgearbeit wird der Elternteil, der die Aufgabe übernimmt für ein Kind da zu sein, von der Ausbeutung seiner Arbeitskraft befreit. Das bedeutet: fi nanzielle Unabhängikeit von anderen Menschen, vom Erwerbsarbeitsmarkt oder von staat- lichen Transfers. Damit ist die Familienarbeit der Erwerbsarbeit gleichgestellt, gleichberechtigend für beide Geschlechter. • Kultur schaffend und bildungsorientiert Das Erziehungsgehalt schafft die Voraussetzung für eine bedürfnisorientierte und individuelle Erzie- hungs- und Beziehungsarbeit und setzt damit den Rahmen für eine Beziehungskultur zwischen Eltern und Kindern als Grundlage einer gesellschaftlichen Begegnungskultur. Dazu gehört auch, dass Eltern Angebote zur Elternbildung wahrnehmen können. • die notwendige Ergänzung zum Kindergrundeinkommen Meistens wird das Grundeinkommen für Kinder nur im Sinne einer Kindergrundsicherung diskutiert, die sich auf die Sachkosten für die Kinder bezieht (Nahrung, Kleidung, Wohnung). Nicht berücksichtigt ist der Erziehungs- und Betreuungsbedarf, den Kinder naturgemäß haben. Das Erziehungsgehalt schließt diese Lücke, im Sinne einer echten Wahlfreiheit zwischen familiärer und außerfamiliärer Kinderbetreu- ung. Interesse? Lesen Sie weiter unter: www.familienarbeit-heute.de Fragen? Beantworten wir gerne unter: Tel. 0 77 21 / 5 61 24 oder bundesvorstand@familienarbeit.org

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